Die gebuchte Reise gegen Stornokosten zu schützen ist nützlich und ist gerade bei Personen im Rentenalter und bei Familien mit kleinen Kindern sehr ratsam. Dieser Personenkreis ist häufiger betroffen vom Reiserücktritt, da hier die Risiken, plötzlich nicht verreisen zu können, höher sind als bei anderen Personengruppen.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt jedoch nur dann die Stornokosten, wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Welche Gründe dies genau
sind, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Im allgemeinen sind dies Gründe wie unerwartete schwere Erkrankung, ein
Unfall, oder Tod einen nahen Angehörigen. Auch eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder erheblicher Schaden am Eigentum wegen eines
Elementarereignisses sind auslösende Gründe für eine Reisestornierung und werden als versicherter Grund anerkannt.
In diesen Fallen zahlt das Versicherungsunternehmen die Stornokosten.
Sie sollten sich vorab gut informieren, wann ein Ereignis versichert ist, und welches nicht. Wer meint, durch schlechtes Wetter am Urlaubsort nicht reisen zu wollen, kann nicht auf die Hilfe einer Stornoversicherung hoffen. Auch ein plötzlicher Sinneswandel in der Art der Anreise von der gebuchten Busreise zu Flugreise ist kein versicherter Grund für eine Übernahme von Stornokosten oder Umbuchungskosten durch den Versicherer. Auch die Angst vor möglichen Gesundheitsrisiken im Reiseland sind nicht versichert als Rücktrittsgrund.
Der Personenkreis, der ein solches versichertes Ereignis auslösen kann, sind neben den Reisenden selbst auch die Kinder, die Eltern und andere
nahe Verwandte.
Das sind die so genannten Risikopersonen, also die Menschen, die ein Grund sein könnten, die geplante Reise abzusagen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine gebuchte Reise ohne Rücktrittsversicherung kostenlos storniert werden. Dies geschieht in den Fällen, in denen die Reise durch besondere Umstände, wie höhere Gewalt, nicht zumutbar ist. Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge oder Maßnahmen der Regierung wie Einreiseverbote sind solche Fälle. So beispielsweise, wenn das auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für das Reiseland ausgibt. In diesen Fällen stellt der Reiseveranstalter den Reisenden die Möglichkeit bereit, kostenlos zu stornieren, oder die Reise umzubuchen auf spätere Termine oder andere Reiseziele.
Die Preise ab 2500 Euro können Sie direkt im Online-Rechner ermitteln.
Quelle: TravelSecure Reiseversicherung
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